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pr:sonstiges:hochwasser2013:gewaehrung_von_arbeitsbefreiung_aus_anlass_der_aktuellen_hochwassersituation

Gewährung von Arbeitsbefreiung aus Anlass der aktuellen Hochwassersituation

Wie der Geschäftsbereichsleiter Personal Herr Hauke in einer Mail am 04.06.2013 mitteilte, besteht aufgrund der aktuellen Hochwassersituation für Angstellte der A.ö.R. und der Fakultät die Möglichkeit, bei Notwendigkeit eine Freistellung zu beantragen.

  1. Die Beschäftigten, die als persönlich Betroffene oder als Helfer im Katastrophenfall von einer Freistellungsregelung Gebrauch machen, haben das Freistellungsbegehren und dessen Umfang mit ihrem zuständigen Vorgesetzten abzustimmen, da auch die dienstlichen Belange sicherzustellen sind.
  2. Über die begehrte Freistellung ist ein vom zuständigen Vorgesetzten abgezeichneter formloser Antrag an den Geschäftsbereich Personal zu richten. Die Information über kurzfristige, notfallbezogene Freistellungen bei öffentlichen Aufrufen zu Hilfeleistungen kann notfalls auch nachgereicht werden.

In der Mail wird auf einen Schnellbrief aus dem Jahr 2006 Bezug genommen, der inhaltlich wegen der inzwischen eingetretenen Änderungen in Rechtsform und Tarifvertrag nicht mehr 100% korrekt ist. Massgeblich ist jedoch der Wortlaut des Textes des Schnellbriefes. Den Schnellbrief und eine Aktualisierung finden Sie hier als PDF Datei, die Aktualisierung hier als PDF Datei.

In der Zusammenfassung: Müssen Sie Hab und Gut schützen, sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten (oder/und mit uns) über die Möglichkeiten einer Freistellung.

pr/sonstiges/hochwasser2013/gewaehrung_von_arbeitsbefreiung_aus_anlass_der_aktuellen_hochwassersituation.txt · Zuletzt geändert: 2013/07/11 01:58 (Externe Bearbeitung)