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Ein Blick in die Zukunft: Macht das alte Paar einen Spaziergang oder ist es auf dem Weg zur Arbeit?

Das reguläre Renteneintrittsalter mit 67 Jahren wurde Ende März 2007 endgültig verabschiedet und wird am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen und ihre Folgen:

Für vor 1947 Geborene ändert sich nichts - sie haben frei nach Helmut Kohl »die Gnade der frühen Geburt«. Für spätere Jahrgänge steigt das reguläre Renteneintrittsalter schrittweise an, wie unsere Tabelle zeigt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen möglich:

Besonders langjährig Versicherte (45 Pflichtbeitragsjahre) können mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Erziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr der Kinder werden mitgezählt, Schule und Studium aber nicht.

Langjährig Versicherte (35 Pflichtbeitragsjahre) können ab 63 mit einem Abschlag von 0,3 % je Monat in Rente gehen. Wer z. B. 30 Monate vor seinem regulären Renteneintritt in Rente geht, bekommt seine Rentenzahlungen lebenslänglich um 30 x 0,3 Prozent, also 9 Prozent gekürzt.

Schwerbehinderte - für sie wird die Altersgrenze für eine abschlagfreie Rente stufenweise von 63 auf 65 Jahre hochgesetzt. Die vorzeitige Rente mit einem Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat ist ab 62 statt bisher 60 Jahren möglich.

Bezieher von Erwerbsminderungsrente können die volle Rente erst mit 65 Jahren beziehen, vorher werden die üblichen Abschläge angesetzt. Der Abschlag ist allerdings auf max. 10,8 Prozent begrenzt.

Bezieher von Hinterbliebenenrente erhalten die sogenannte große Hinterbliebenenrente erst ab 47 Jahren (vorher: 45 Jahre). Unabhängig vom Alter wird die Rente aber auch bezahlt, wenn es minderjährige Kinder gibt oder der Hinterbliebene erwerbsgemindert ist.

Arbeitnehmer in Altersteilzeit, die vor 1955 geboren wurden und noch bis 2006 einen Altersteilzeitvertrag geschlossen haben, können mit 65 in Rente gehen. Die anderen können auch in Zukunft Altersteilzeit vereinbaren, allerdings nur im Rahmen der neuen Altersgrenzen.

Geboren Renteneintritt
1947 65 Jahre + 1 Monat
1948 65 Jahre + 2 Monate
1949 65 Jahre + 3 Monate
1950 65 Jahre + 4 Monate
1951 65 Jahre + 5 Monate
1952 65 Jahre + 6 Monate
1953 65 Jahre + 7 Monate
1954 65 Jahre + 8 Monate
1955 65 Jahre + 9 Monate
1956 65 Jahre + 10 Monate
1957 65 Jahre + 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre + 2 Monate
1960 66 Jahre + 4 Monate
1961 66 Jahre + 6 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate
ab 1964 67 Jahre


Diesen Artikel fanden wir in „Die Distel“ der ver.di-Zeitung an der Medizinischen Hochschule Hannover. Die Wiedergabe auf unserer Homepage erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Frank Burgey. Die Homepage der Distel erreichen Sie über: http://www.die-distel-online.de.


fragen_und_antworten/rente_gnade_der_fruehen_geburt.txt · Zuletzt geändert: 2012/10/02 03:28 (Externe Bearbeitung)